• Klasse C1

    Details

     

     

    LEICHTERE LKW

     

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,

    über 3,5 t zG bis 7,5 t zG

    auch mit Anhänger bis 750 kg zG

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Gutachten

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Erste-Hilfe-Kurs7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    18

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    B

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse C1E

    Details

     

     

    LEICHTERE LASTZÜGE

     

     a) Zugfahrzeug der Klasse C1

    (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

     

    b) Zugfahrzeug der Klasse B

    (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

     

    Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs 7)

     

    Nachweis

    über Tag und Ort der Geburt

    Min. Alter

     

     

    18

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    C1

     

     

    Ausbildung

     

     

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    BE bei Besitz

    von D1: D1E

     

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Praxis

     

     

     

  • Klasse C

    Details

     

     

    SCHWERE LKW

     

    Kraftwagen,

    ausgenommen Kraftwagen

    mit mehr als 8 Fahrgastplätzen

    über 3,5 t zG

    (nach oben keine Beschränkung)

    auch mit Anhänger max. 750 kg zG

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Zeugnis

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Belastungsgutachten

     

    Erste-Hilfe-Kurs 7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    21

    18 [2]

     

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    B

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    C1

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse CE

    Details

     

     

    SCHWERE LASTZÜGE

     

    Kraftwagen über 3,5 t zG

    (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

     

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Augenärztliches Gutachten

     

    Ärztliches Zeugnis

     

    Erste-Hilfe-Kurs7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    21

    18 [2]

     

     

     

    Vorbesitz

     

     

    C

     

     

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

    C1, C1E,

    BE, T

     

    bei Besitz von

    D1: D1E

    D: DE

     

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

Was darf ich mit den Klassen fahren?

 

  • Klasse C1

    LEICHTERE LKW

     

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,

    über 3,5 t zG

    bis 7,5 t zG

    auch mit Anhänger

    bis 750 kg zG.

     

    Vorbesitz der Klasse  B  ist erforderlich.

    Eingeschlossene Klassen: -

    (Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1.)

     

     

     

  • Klasse C1E

    Details

     

     

    LEICHTERE LASTZÜGE

     

     a) Zugfahrzeug der Klasse C1

    (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

     

    b) Zugfahrzeug der Klasse B

    (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

     

    Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

     

    Vorbesitz der Klasse C1   ist erforderlich.

     

    Eingeschlossene Klassen: BE,  bei Besitz von D1: D1E

  • Klasse C

    Details

     

     

    SCHWERE LKW

     

    Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen über 3,5 t zG

    (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG

     

    Vorbesitz der Klasse  B ist erforderlich:

    Eingeschlossene Klasse: C1

     

     

     

  • Klasse CE

    Details

     

     

    SCHWERE LASTZÜGE

     

    Kraftwagen über 3,5 t zG

    (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

     

    Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich.

    Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,

    bei Besitz von D1: D1E,

    bei Besitz von D: DE

Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?

 

  • Klasse C1

    18

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr

    vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,

    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

     

  • Klasse C1E

    18

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr

    vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,

    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

  • Klasse C

    21

     

    18

    für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1  BKrFQG.

     

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr

    vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,

    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

     

     

  • Klasse CE

    21

     

    18

    für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1  BKrFQG.

     

     

     

    Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr

    vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,

    die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

     

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens

 

  • Klasse C1

    Theorie

    6 Doppelstunden Grundstoff

     

     

    6 Doppelstunden Zusatzstoff

    (bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden)

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten

    der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

     

     

     

     

     

  • Klasse C1E

    Keine Theorieausbildung

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten

    der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

  • Klasse C

    6 Doppelstunden Grundstoff

     

    10 Doppelstunden Zusatzstoff

    (bei Vorbesitz Klasse C1 od. D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz

    Klasse D: 2 Doppelstunden)

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten

    der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

     

     

     

     

     

  • Klasse CE

    6 Doppelstunden Grundstoff

     

    4 Doppelstunden Zusatzstoff

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten

    der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

     

     

     

Welche Prüfungen muss ich machen?

 

  • Klasse C1

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

     

     Prüfungsinhalte:

    Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

     

  • Klasse C1E

     

    Theorieprüfung entfällt

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

     

     Prüfungsinhalte:

    Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

     

  • Klasse C

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 37 Fragen

    ab 11 1) Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

     

     Prüfungsinhalte:

     

    Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

     

  • Klasse CE

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 1)Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer jeweils mindestens 75 Minuten

     

    Prüfungsinhalte:

     

    Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

     

Unterlagen und Nachweise . Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis

 

  • Klasse C1

     

    Biometrisches Passbild

     

     

    Augenärztliches Gutachten

     

     

    Ärztliches Zeugnis

     

     

    Erste-Hilfe-Kurs2)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

  • Klasse C1E

     

    Biometrisches Passbild

     

     

    Augenärztliches Gutachten

     

     

    Ärztliches Zeugnis

     

     

    Erste-Hilfe-Kurs2)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

  • Klasse C

    Biometrisches Passbild

     

     

    Augenärztliches Gutachten

     

     

    Ärztliches Zeugnis

     

     

    Erste-Hilfe-Kurs2)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

  • Klasse CE

    Biometrisches Passbild

     

     

    Augenärztliches Gutachten

     

     

    Ärztliches Zeugnis

     

     

    Erste-Hilfe-Kurs2)

     

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

Wissenswertes

 

  • Klasse C1

     

    Befristung der Fahrerlaubnis

     

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

     

     

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.

    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

     

    Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

    dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.

    mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

    Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

     

    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des  Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Klasse C1E

     

    Befristung der Fahrerlaubnis

     

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E wird befristet auf die Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre.

     

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.

    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

     

    Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

    dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.

    mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

    Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

     

    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des  Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

     

     

     

     

  • Klasse C

    Befristung der Fahrerlaubnis

     

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

     

     

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.

    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

     

    Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

    dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.

    mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

    Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

     

    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des  Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

     

     

  • Klasse CE

    Befristung der Fahrerlaubnis

     

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

     

    Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.

    Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

     

    Befristung des Führerscheindokuments Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

    Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

    dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.

    mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird auf 5 Jahre befristet.

    Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

    Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

     

    Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer, die gewerblich Güter befördern, seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des  Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

     

     

     

 

Abkürzungen und Erklärungen

 

 

zG = zulässige Gesamtmasse

 

1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

2) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

 

 

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