• Klasse AM

    Details

     

     

    ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

     

    a) Zweirädrige Kleinkrafträder

    (auch mit Beiwagen) mit bbH

    max. 45 km/h;

    • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW

    • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

     

    b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen

    (Fahrräder mit Hilfsmotor);

     

    • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

     

    c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

     

    • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;

    • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

    • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

     

    d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

    • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;

    • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

    • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

    • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Kurs über lebensrettende

    Sofortmaßnahmen am Unfallort

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

    Min. Alter

     

     

    15

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    --

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    Mofa

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse A1

    Details

     

    LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

     

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

     

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Kurs über lebensrettende

    Sofortmaßnahmen am Unfallort

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

    Min. Alter

     

     

    16

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    -

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    AM

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

  • Klasse A2

    Details

     

     

    KRAFTRÄDER bis 35 kW

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Kurs über lebensrettende

    Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    18/17 [4]

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    --

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    A1, AM

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

  • Klasse A

    Details

     

     

    KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

     

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

     

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

     

     

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

    Sehtest

     

    Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

     

    Fahrerlaubnisklassen

     

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

    Min. Alter

     

     

    zu a) 24 bzw. 20 bei min

    2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

     

    zu b) 21

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    A2, A1, AM

     

     

     

    Prüfung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

  • Mofa

    Details

     

     

    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH,

    Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

     

     

    Unterlagen | Kurse

     

     

    Biometrisches Passbild

     

     

     

    Min. Alter

     

     

    15

     

     

    Vorbesitzer

     

     

    --

     

     

    Ausbildung

     

     

    Theorie

    Praxis

     

     

     

    Eingeschl. Klassen

     

     

    --

     

     

     

    Prüfung

     

     

     Theorie

     

     

Was darf ich mit den Klassen fahren?

 

  • Mofa

    einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH,

     

    Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

     

     

     

  • AM

    ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) /

    DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

     

    a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

    • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung  höchstens 4 kW;

    • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

     

    b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

    • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

     

     

    c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

    • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

    • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

    • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

     

     

    d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

    • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

    • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

    • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

    • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahr-

     zeugen ohne die Masse der Batterien).

     

  • A1

    LEICHTKRAFTRÄDER   bis 125 cm³/

     

    DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

     

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

     

     

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

     

     

     

  • A2

    KRAFTRÄDER

    bis 35 kW

     

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • A

    KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE

    KRAFTFAHRZEUGE

     

    a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

     

     

    b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter

  • Mofa

    15 Jahre

  • AM

    16 Jahre

     

  • A1

    16 Jahre

     

     

     

  • A2

    18 Jahre

  • A

    zu a) 24 bzw. 20 bei mindestens  2 Jahren Vorbesitz der  Klasse A2

     

     

    zu b) 21

     

     

     

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

  • Mofa

    Theorie

     

    6 Doppelstunden2)

     

    in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

     

    oder:

     

    Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

     

     

     

     Praxis

     

    90 Minuten Grundausbildung

     

    unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

     

     

     

     

  • AM

    Theorie

     

    12 Doppelstunden2) Grundstoff

    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

     

     

    2 Doppelstunden2) Zusatzstoff

     

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

     

     

  • A1

    Theorie

     

    12 Doppelstunden2) Grundstoff

    (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

     

     

    4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

     

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der

    Fahrschüler-Ausbildungsordnung

     (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

    5 Fahrstunden3) Überland

     

     

    4 Fahrstunden3) Autobahn

     

     

    3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

     

     

     

     

  • A2

    Theorie

     

    12 Doppelstunden2) Grundstoff

     (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

     

     

    4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

     

     

    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

     

     

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der

    Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

    5 Fahrstunden3) Überland

     

     

    4 Fahrstunden3) Autobahn

     

     

    3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

     

     

    Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

     

    Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

     

     

     

    Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

     

     

     

    3 Fahrstunden Überland 3)

     

     

    2 Fahrstunden Autobahn 3)

     

     

    1 Fahrstunde bei  Dunkelheit 3)

     

     

     

     

     

  • A

    Theorie

     

    12 Doppelstunden2) Grundstoff

     (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

     

     

    4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

     

     

    Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

     

     

     

    Praxis

     

    Grundausbildung nach den Inhalten der

    Fahrschüler-Ausbildungsordnung

    (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

     

     

    5 Fahrstunden3) Überland

     

     

    4 Fahrstunden3) Autobahn

     

     

    3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

     

     

    Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

     

    Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

     

     

     

    Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

     

     

     

    3 Fahrstunden Überland 3)

     

     

    2 Fahrstunden Autobahn 3)

     

     

    1 Fahrstunde bei  Dunkelheit 3)

     

Welche Prüfung muss ich machen?

  • Mofa

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische  Prüfung entfällt

  • AM

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    bei Ersterteilung

    Fragebogen mit 30 Fragen

     ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    bei Erweiterung

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische  Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 45 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

     

  • A1

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    bei Ersterteilung

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    bei Erweiterung

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 45 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

     

  • A2

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    bei Ersterteilung

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    bei Erweiterung

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.

     

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 60 Minuten

     

    bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

     

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

    Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

     

     

  • A

    Theorieprüfung ist abzulegen

     

    bei Ersterteilung

    Fragebogen mit 30 Fragen

    ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    bei Erweiterung

    Fragebogen mit 20 Fragen

    ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

     

     

    Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.

     

     

     

    Praktische Prüfung ist abzulegen

    Dauer mindestens 60 Minuten

     

    bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

     

    (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

     

    Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

     

     

Unterlagen und Nachweise, für den Antrag der Fahrerlaubnis sind beizufügen:

 

  • Mofa

    Biometrisches Passbild

  • AM

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

  • A1

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

     

     

     

  • A2

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

  • A

    Biometrisches Passbild

    Sehtest

    Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

    Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes

 

  • Mofa

    Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren: wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;

     

    wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

     

     

  • AM

    Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

     

    Befristung des Führerscheindokuments

    Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

    Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

     

    Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

     

     

     

     

  • A1

     Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

     

    Befristung des Führerscheindokuments

    Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

    Begrenzung der bbH Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

     

    Klassen 3/4 „alt“

    Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

     

    Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

     

     

     

     

  • A2

     Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

     

    Befristung des Führerscheindokuments

    Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

  • A

     Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

     

    Befristung des Führerscheindokuments

    Ab dem 19.01.2013  ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

    Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

    Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

     

     

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

2) je 90 Minuten

3) je 45 Minuten

4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

 

 

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